Unterauftragsverarbeiter und externe Dienstleister.
Lumenoeva hält externe Anbieter hinter einer kontrollierten Betriebsebene. Das Kernregister nennt feste Anbieter auf Framework-Ebene, die eindeutig identifiziert werden können; kundenspezifische Anbieter ergeben sich aus Workflow, genehmigter Architektur, Datenanforderungen und Kundensystemen.
Workflow-spezifische Provider-Offenlegung.
Zusätzliche KI-Modelle, Enrichment-Dienste, Kundensysteme und operative Anbieter werden nur eingeführt, wenn der definierte Workflow sie benötigt. Soweit ein Anbieter als Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Kundendaten tätig wird, werden die einschlägigen Offenlegungs-, Genehmigungs- und vertraglichen Anforderungen erfüllt, bevor dieser Anbieter in den Produktivworkflow aufgenommen wird.
KI-Modellanbieter
Genehmigte Modelle für Extraktion, Klassifizierung, Recherche, Vorbereitung oder andere definierte Ausführungsschritte.
Daten- / Enrichment-Anbieter
Genehmigte Dienste, wenn ein Workflow externe Geschäftsdaten oder Validierung benötigt.
Integrationen in Kundensysteme
CRM-, E-Mail-, Dokumenten-, Datenbank- oder andere Systeme, die zum Empfangen oder Liefern des vereinbarten Ergebnisses verwendet werden.
Infrastrukturdienste
Hosting, Logging, Kommunikation und andere technische Dienste, die zum Betrieb des Workflows erforderlich sind.
Die Provider-Kette sollte sich nicht unsichtbar ändern.
Kundenspezifische Verpflichtungen zu Unterauftragsverarbeitern werden durch den anwendbaren Vertrag und die Verarbeitungsdokumentation geregelt. Wo Benachrichtigung oder Genehmigung erforderlich ist, definiert die Kundenvereinbarung, wie wesentliche Provider-Änderungen kommuniziert und behandelt werden.
Dieses öffentliche Register ist bewusst auf Anbieter beschränkt, die Lumenoeva auf Framework-Ebene eindeutig identifizieren kann; kundenspezifische Anbieter oder Verarbeitungsregionen werden nicht spekulativ ergänzt.